Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegestufe zu dem pflegebedingten Aufwand monatlich folgende Beträge:
Pflegegrad 1 : | 131,00 Euro |
Pflegegrad 2 : | 805,00 Euro |
Pflegegrad 3 : | 1.319,00 Euro |
Pflegegrad 4 : | 1.855,00 Euro |
Pflegegrad 5 : | 2.096,00 Euro |
Können die Pflegekosten nicht durch die Einkünfte des Pflegebedürftigen sowie die Leistung der Pflegekasse vollständig gedeckt werden, können durch das Beantragen von Pflegewohngeld die im Heimentgelt enthaltenen Investitionskosten gedeckt werden.
Sind auch nach Berücksichtigung des Pflegewohngeldes noch Kosten ungedeckt und die Ersparnisse bis auf eine Schongrenze aufgebraucht, so besteht die Möglichkeit, Sozialhilfe zu beantragen.